Smarte Lösungen für Ihre Betreiberpflichten

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Häufig gestellte Fragen

Rechtliche Hinweise und FAQ

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten FAQs

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Müssen an elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen wiederkehrende Prüfungen durchgeführt werden?

Ja, wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen müssen aufgrund der Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit seiner Mitarbeiter geprüft werden.

Diese Forderungen ergeben sich u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.

Parallel dazu werden die Prüfungen auch seitens der Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4, sowie auf privatrechtlicher Seite im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) durch Ihre Versicherung gefordert.

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Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell zu Prüfpflichten, Fristen und Ablauf der Maschinenprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3