FAQ – häufig gestellte Fragen
Ja, wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen müssen aufgrund der Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit seiner Mitarbeiter geprüft werden.
Diese Forderungen ergeben sich u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.
Parallel dazu werden die Prüfungen auch seitens der Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4, sowie auf privatrechtlicher Seite im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) durch Ihre Versicherung gefordert.
- Verlust bzw. Einschränkung des Versicherungsschutzes VVG § 81
- Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen
- Bußgelder
Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen sind ausschließlich befähigten Personen im Sinne der TRBS 1203 unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte vorbehalten.
Eine eigenständige Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) ist im Hinblick auf das Anforderungsprofil der TRBS 1203 nicht zulässig. Aus diesem Grund dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK) die Prüfungen durchführen.
Nur ein stimmiges Prüfkonzept führt nachhaltig zu mehr Sicherheit!
Aus diesem Grund sollte jedes Unternehmen sich bereits beim Beschaffungsprozess ausreichend Gedanken über den Einsatz der Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen machen.
Folgende Punkte sind zur Verbesserung der elektrischen Sicherheit zu beachten und bilden somit ein nachhaltiges Prüfkonzept:
- Welche äußeren Einflüsse wirken auf die Betriebsmittel, Anlagen oder Maschinen ein?
- Beurteilung der potenziellen Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV unter Berücksichtigung der TRBS 1111
- Festlegung des Sollzustands und der Prüffrist TRBS 1201
- Prüfung vor der Erstinbetriebnahme
- Regelmäßige Sichtprüfung vor der Anwendung durch den Benutzer
- Regelmäßige Wiederholungsprüfung durch befähigte Personen
- Auswertung der Prüfergebnisse unter Klassifizierung der verschiedenen Mängelarten
- Einleitung von geeigneten Gegenmaßnahmen in Abhängigkeit der vorhandenen Mängel
AUF DEN PREIS!!!!
Der Preis ist oftmals für viele Unternehmen das alleinige Entscheidungsmerkmal, ohne zu wissen, dass im Schadensfall der Arbeitgeber für eine fachgerechte und qualifizierte Umsetzung der Prüfung, auch durch Dienstleister, verantwortlich ist!!!
Somit sollte sich der Auftraggeber immer kritisch hinterfragen, ob der angebotene Preis zu einer ordnungsgemäßen und rechtsicheren Prüfung führen kann.
Darüber hinaus erkennen Sie ein qualifiziertes Unternehmen u.a. an implementierten Qualitätsmanagement-Systemen, Referenzen und ggf. Verbandsmitgliedschaften.
Die eigentliche Prüfung eines Betriebsmittels dauert nur wenige Minuten und besteht aus:
- Inventarisierung des Betriebsmittel
- Sichtprüfung
- Messung der sicherheitsrelevanten Merkmale
- Dokumentation der Ergebnisse
Die eigentliche Unterbrechung der Arbeit Ihrer Mitarbeiter ist somit auf wenige Minuten beschränkt und wird im Vorfeld durch unsere Servicetechniker angekündigt.
Ja, selbstverständlich richten wir uns an die Anforderungen unserer Kunden.
Sie erhalten einen individuellen Kundenlogin und haben somit einen Zugang zu allen aktuellen und archivierten Prüfberichten. Über unser automatisches Ticketsystem erhalten Sie nach Beendigung der Berichtserstellung eine Mail mit Ihrer Kundennummer und Ihrem Passwort, mit denen Sie sich bequem und jederzeit unter www.a-c-u.eu einloggen können.
Bei Bedarf können wir Ihnen auch die Berichte selbstverständlich per Post oder Mail zur Verfügung stellen.
Sobald wir die Prüfung bei Ihnen durchgeführt haben, erinnern wir Sie frühzeitig an den nächsten Prüftermin, so dass Prüffristen eingehalten und entstehende Risiken reduziert werden können.
Darüber hinaus finden Sie den nächsten Prüftermin in Ihrem Bericht sowie visualisiert per Prüfplakette auf dem jeweiligen Betriebsmittel.
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