Prüfung von
ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach
DGUV V3

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV V3 ist in Deutschland Pflicht und mittlerweile ein fester Bestand im Sicherheitskonzept der meisten Firmen. Viele kennen die Prüfung vielleicht noch unter dem Namen E-Check oder BGV A3-Prüfung.

Ob Kaffemaschine, Monitor oder Föhn – prinzipiell muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden.

Wir – das Team von ACU – unterstützen Sie gerne bei der nächsten Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen, ortsveränderlichen Betriebsmittel.

  • Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

    Der Begriff elektrische Betriebsmittel umfasst alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen der Anwendung elektrischer Energie dienen – also Energie erzeugen, leiten, verteilen, speichern, messen, verbrauchen oder umsetzen.

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zeichnen sich durch ihre Mobilität aus – sie lassen sich leicht an einen anderen Platz bringen. Vereinfacht gesagt gelten alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und weniger als 23kg wiegen, als ortsveränderliche Betriebsmittel.

    • Büro: Computer, Drucker, Stehlampen
    • Elektrische Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommel
    • Haushalt: Staubsauger, Wasserkocher, Mikrowelle
  • Wie werden ortsveränderliche Geräte geprüft?

    Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Diese besteht aus drei Schritten – besichtigen, erproben & messen.

    Im ersten Schritt erfolgt eine Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung. Anschließend erfolgt eine Funktionsprüfung des Betriebsmittels. Die Prüfung wird abgeschlossen mit der Durchführung der vorgeschrieben Messungen.

    Hierzu machen wir von kalibrierten Messgeräten Gebrauch, die zuverlässige und korrekte Messwerte in u.a. folgenden Bereichen ermitteln:

    • Widerstand der Schutzleiter
    • Isolationswiderstand
    • Schutzleiterstrom
    • Ersatzableitstrom
    • Berührungsstrom
  • Wie oft muss die Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten erfolgen?

    Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme gründlich geprüft werden – wie auch nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme.

    Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

    Nach DGUV V3 ist ein Richtwert für eine Prüffrist ein Zeitraum von sechs Monaten (auf Baustellen sogar nur drei Monate)

    Allerdings ist es möglich, die Prüffrist verlängern zu lassen, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2% liegt.

  • Maximal-Richtwerte nach DGUV V3
    • In Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen -> 1 Jahr
    • In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen -> 2 Jahre

    Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können individuelle Fristen für die jeweiligen Betriebsmittel festgelegt werden. In der Regel sind die Empfehlungen jedoch ein guter Ausgangspunkt.

    Als Unternehmer und Betreiber müssen Sie – laut Betriebssicherheitsverordnung – dafür sorgen, dass alle elektrischen Anlagen sowie weiteren Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und somit der sichere Betrieb gewährleistet ist.

    Im Schadensfall können die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung verheerend sein!

  • Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

    Wir!

    Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist streng an die Durchführung einer Elektrofachkraft (EFK) gebunden.

    Durch Einsatz geeigneter Prüf- und Messgeräte können zudem elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.

    Mit qualifizierten Mitarbeitern stellen wir seit Jahren die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel bei diversen Kunden sicher. Gerne auch bei Ihnen.

zurück