Prüfen von
elektrischen Betriebsmitteln und Maschinen

Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln und Maschinen nach
DGUV V 3

Prüfung Ihrer elektrischen Maschinen durch ACU – schnell, sicher & unkompliziert

Aus dem heutigen Arbeitsleben sind elektrische Betriebsmittel und Maschinen nicht mehr wegzudenken.
Der Umgang mit elektrischen Geräten ist für den Anwender selbstverständlich geworden. Dabei wird oftmals die Gefährdung durch elektrische Energie bei der täglichen Arbeit unterschätzt, was zu einem trügerischem Sicherheitsbewusstsein führt.

Aus diesem Grund unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Forderungen, Ihre Betriebsmittel/Maschinen wiederkehrend auf ihre elektrische Sicherheit zu prüfen:
Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch befähigte Personen nach TRBS 1203 sowie nach den anerkannten Regeln der Technik wie z.B. die Normen DIN VDE 0701/0702 für Betriebsmittel, DIN VDE 0113 für elektrische Maschinen und DIN VDE 0544 Teil 1 / 4 (EN 60974-1/4) für Schweißgeräte.

Die (regelmäßige) Prüfung gem. DGUV V3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung im Sinne der DIN VDE 0113 gewährleistet den sicheren Einsatz Ihrer elektrischen Maschinen.

Elektrische Maschinen mit ihren individuellen technischen Eigenschaften erschweren die Prüfung merklich durch komplexe Anforderungen.

Verlassen Sie sich bei der Prüfung Ihrer Maschinen auf den erfahrenen & kompetenten Prüfservice von ACU.

  • Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln und Maschinen: Unsere Leistungen
    • Kompetente Beratung
    • Erprobte Prüfkonzepte – immer genau auf Ihre Anforderungen angepasst
    • Freundliches Fachpersonal, das die Prüfungen gewissenhaft & unter strenger Einhaltung der Vorschriften durchführt
    • Inventarisierung der Betriebsmittel – Liste mit Bestand aller elektrischen Betriebsmittel
    • Prüfplakette zur Kennzeichnung der Betriebsmittel
    • Rechtssichere Dokumentation
    • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
    • Auf Wunsch Reparaturen vor Ort
  • Wie werden elektronische Maschinen geprüft?

    Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die zudem in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten worden sind:

    • Besichtigen: erste Sichtprüfung des Betriebsmittels auf äußere Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
    • Erproben: umfassende Prüfung der Funktionen
    • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen technischen Messungen.
  • Wie oft müssen elektrische Maschinen geprüft werden?

    Elektrische Maschinen müssen – wie elektrische Anlagen und Betriebsmittel – vor der ersten Inbetriebnahme überprüft werden. Auch nach einer Änderung oder Instandsetzung ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erforderlich.

    Der Prüfzyklus wird in der Gefährdungsbeurteilung definiert.

    Im Schadensfall oder bei der Verletzung der Prüfpflicht sind die Folgen gravierend. Diese können neben dem Versicherungsverlust auch zu zivil- und oder strafrechtliche Sanktionen führen.

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