Prüfen von
Elektrischen Anlagen

Prüfen von elektrischen Anlagen / Hausinstallationen nach DGUV V3

Nur ein vollständiges Prüfkonzept bringt Sicherheit!

Die Prüfung elektrischer Anlagen wird u.a. in der DGUV V3/V4 beschrieben und ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Doch oftmals stellt die vorher vermeintlich einfach erscheinende Prüfung der elektrischen Anlagen die Unternehmen vor große Herausforderungen.

Wie aus den Aufzeichnungen des VDS (Verband der Sachversicherer) zu entnehmen ist, gehören fehlerhafte elektrische Anlagen zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Unbeachtet davon können nur funktionstüchtige und fehlerfreie Elektroinstallationen einen ausreichenden Schutz für Leib und Leben der Anwender sicherstellen.

Aus diesem Grund werden auch an dieser Stelle regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen seitens des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaften sowie dem Sachversicherer gefordert.

Wir übernehmen für Sie gerne die ordnungsgemäße Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen nach aktuellen Normen und leisten somit einen wichtigen Punkt hinsichtlich der Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Ihr Gebäude.

Wie auch bei der wiederkehrenden Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln erfolgt die Prüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik wie z.B. den Normen DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine rechtssichere Dokumentation, in dem der sicherheitstechnische Zustand der elektrischen Anlage transparent und übersichtlich beschrieben ist.

  • Warum muss ich meine elektrischen Anlagen überhaupt überprüfen lassen?

    Unabhängig von einer zur Errichtung einwandfreien Installation, unterliegen auch elektrische Anlagen einen Alterungsprozess. Im Laufe der Jahre werden die verbauten Elemente unzähligen Schaltvorgänge unterworden, die zur Materialermüdung und somit auch zu Fehlern führen. Durch eine regelmäßige Prüfung wird der sicherheitstechnische Zustand der elektrischen Anlage begutachtet und potenzielle Mängel frühzeitig erkannt.

    In anderen Fällen führen Störungen der elektrischen Anlagen zwar nicht direkt zum Brand, aber können die Funktionalität der Anlage beeinträchtigen und Schäden begünstigen. Häufige Folgen sind Ausfälle in der Produktion und Umsatzeinbußen – zusätzlich zu den entstehenden Kosten für die Reparatur der Anlage.

    Die hierzu nötigen Sicherheitsprüfungen sind gemäß DGUV V3, der Betriebssicherheitsverordnung sowie durch die Versicherung vorgeschrieben und liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmers.

  • Was muss in elektrischen Anlagen geprüft werden?

    Bei elektrischen Anlagen muss zwischen stationären und nicht stationären Anlagen unterschieden werden. Stationäre Anlagen sind daran zu erkennen, dass diese in fester Verbindung mit ihrer Umgebung stehen – u.a. Installationen in Gebäuden sowie Baustellenwagen.

    Hingegen werden nicht stationäre Anlagen nach dem Einsatz wieder abgebaut, bzw. zerlegt – u.a. Anlagen auf Bau- und Montagestellen oder fliegende Bauten.

    Elektrische Anlagen entstehen durch den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel.
    Ob stationär oder nicht stationär – es müssen alle Betriebsmittel der Anlage überprüft werden!

  • Wie wird die Prüfung durchgeführt?

    Nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind. Für die Prüfung elektrischer Anlagen entspricht dies u.a. der VDE 0100-600 und der VDE 0105-100.

    Die Prüfung umfasst drei Schritte – besichtigen, erproben & messen – die zudem in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind.

    Erst werden die Betriebsmittel der Anlage besichtigt, mittels Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung geprüft, und anschließend erprobt, wobei eine Funktionsprüfung durchgeführt wird. Die Prüfung wird mit Durchführung der vorgeschriebenen Messungen abgeschlossen.

  • Wie oft muss die Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen?

    Die Prüfung einer elektrischen Anlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung, bzw. Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

    Die Zeitintervalle einer Wiederholungsprüfung ist in Abhängigkeit der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Anhaltspukte und Richtwerte, können den BG Richtlinien u.a. entnommen werden.

    Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt dabei vor, dass das Unternehmen dafür sorgen muss, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

    Im Schadensfall sind die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung gravierend, weshalb die festgelegten Mess- und Prüffristen in jedem Falle eingehalten werden müssen!

  • Wer darf überhaupt elektrische Anlagen überprüfen?

    Die Prüfung elektrischer Anlagen muss strikt von Elektrofachkräften nach den Anforderungen der TRBS 1203 durchgeführt werden. Eine fachliche Grundausbildung ist hierzu längst nicht mehr ausreichend. Vielmehr werden neben der fachlichen Ausbildung auch aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen erfordert.

zurück