Prüfung von
Ortsgebundene Betriebsmittel

Ortsgebundene Betriebsmittel Prüfung nach DGUV V3

Wir – das Team von ACU – unterstützen Sie gerne bei der nächsten Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen ortsgebundenen / ortsfesten Betriebsmittel.

Zudem bieten wir Ihnen innovative Lösungsvorschläge auf die spezifischen Anforderungen unserer Kunden an.

Die Elektronik innerhalb der Anlage bleibt also jederzeit intakt und der sichere Betrieb wird gewährleistet.

  • Warum überhaupt prüfen?

    Bereits in der Police weisen Versicherungen darauf hin, dass es zu einer Minderung der Beitragszahlungen kommt, wenn elektrische Betriebsmittel oder Anlagen nicht fachgerecht und innerhalb der vorgeschrieben Zeiträume geprüft werden.

    Dies fordert eine einwandfreie Dokumentation der Prüfungen, welche wir gewissenhaft sicherstellen.

    Mittels regelmäßiger Überprüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Betriebsmittel / Anlagen werden vorhandene Mängel frühzeitig erkannt, dokumentiert und auf Wunsch anschließend behoben.

    Ein Mangel an einem ortsfesten elektrischen Betriebsmittel kann beispielsweise eine Funktionsstörung sein, die – neben einem fortfolgendem Energiemehrverbrauch – sogar bis zu einem Totalausfall des Betriebsmittels führen kann.

    Durch die frühzeitige Erkennung solcher Mängel können kostenintensive Folgen – wie Brände – bereits im Vorfeld erkannt und verhindert werden.

  • Welche Betriebsmittel werden geprüft?

    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind an feste Lokalitäten gebunden und mit elektrischen Elementen ausgestattet. Meist handelt es sich zudem um massive Betriebsmittel ohne Mobilität.

    Auch Betriebsmittel, die über eine mobile Anschlussleitung verfügen, jedoch selbst fest montiert sind, sind Teil ortsfester elektrischer Betriebsmittel.

    Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind:

    • Kühlschrank
    • Herd
    • Wasserspender
    • Klimaanlage
    • Durchlauferhitzer
    • Spülmaschine

    Als Unternehmen ist die Prüfung Teil Ihrer Verpflichtung gegenüber behördliche Institutionen wie z.B. Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften.

  • Wie wird die Prüfung ortsfester Geräte durchgeführt?

    Die DGUV V3 schreibt vor, nach welchen Regeln und Vorschriften die Prüfung ortsfester Betriebsmittel zu erfolgen hat – nach den allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind. Für die ordnungsgemäße Prüfung wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung definiert, was, wie und in welchem Umfang geprüft wird. I.d.R. wird hier die DIN VDE 0702 oder DIN VDE 0100-105 zur Grundlage genommen.

    Alle Betriebsmittel durchlaufen eine gewissenhafte Einzelprüfung. Die Prüfung umfasst drei – in den VDE-Bestimmungen festgehaltene – Schritte.

    Im ersten Schritt erfolgt eine Sichtprüfung des Betriebsmittels auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung. Anschließend durchläuft das Betriebsmittel eine Funktionsprüfung, bei welcher praktische Funktionen erprobt werden.
    Im letzten Schritt werden vorgeschriebene Messungen durchgeführt.

    Für die elektronische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte für die u.a. folgenden Messungen verwendet:

    • Widerstand der Schutzleiter
    • Isolationswiderstand
    • Schutzleiterstrom
    • Berührungsstrom
    • Ersatzableitstrom
  • Wie oft müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

    Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind in jedem Falle vor der ersten Inbetriebnahme umfassend zu prüfen – ebenso nach einer Änderung oder Instandsetzung vor erneuter Inbetriebnahme.

    Die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Als Richtwert gibt die DGUV V3 eine Prüffrist von 6 Monaten (auf Baustellen 3 Monaten) an. Dieser Zeitraum kann jedoch verlängert werden, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote von unter zwei Prozent erreicht wird.

  • Maximal-Richtwerte nach DGUV V3

    1 Jahr in Fertigungswerkstätten, Werkstätten, etc.

    2 Jahre in Büros, etc.

    Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen diese Richtwerte nicht übernommen werden. Sie sind jedoch ein guter Anhaltspunkt.

    Der Unternehmer hat laut Betriebssicherheitsverordnung dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsmäßig Zustand geprüft werden.

    Im Schadensfall sind die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung gravierend!

  • Wer darf ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen?

    WIR!
    Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel kann nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Durch die Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte ist es ebenso möglich, dass die Prüfung von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) unter Beaufsichtigung einer EFK erfolgt.

    Bei weiteren Fragen sind wir natürlich gerne Ihr erster Ansprechpartner!

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