Smarte Lösungen für Ihre Betreiberpflichten

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Risikobasierte Prüffristen für elektrische Betriebsmittel

Risikobasierte Prüffristen für elektrische Betriebsmittel

Risikobasierte Prüffristen entstehen aus Prüfdaten, nicht aus Tabellen. Grundlage ist die normgerechte Prüfung selbst. Jede Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erzeugt dokumentierte Befunde. Aus Ihren eigenen Geräten je Prüfgruppe ermitteln wir daraus eine begründete Aussage zur Prüffrist, die als Eingangsgröße in Ihre Gefährdungsbeurteilung einfließt. Nicht mehr und nicht weniger.

Definition

Was sind risikobasierte Prüffristen?

Risikobasierte Prüffristen sind Prüfintervalle für Arbeitsmittel, die nicht aus einem Tabellenwert übernommen, sondern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung aus dem tatsächlichen Risiko abgeleitet werden. Grundlage sind das dokumentierte Fehlerverhalten der eigenen Arbeitsmittel, die Schwere möglicher Schäden und die betrieblichen Einsatzbedingungen. Rechtlich verlangt § 3 der Betriebssicherheitsverordnung genau das: Der Arbeitgeber ermittelt Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen selbst. Die Werte der DGUV Vorschrift 3 sind dabei Richtwerte, die diese Ermittlung stützen.

Warum ACU

Prüffristen, die aus Daten entstehen

Aus Ihren Prüfungen wird eine begründete Aussage zur Prüffrist – als Eingangsgröße für Ihre Gefährdungsbeurteilung. Erfasst und ausgewertet in unserer Plattform SCOPE.

Datenbasiert

Aus echten Prüfdaten

Prüffristen entstehen aus dokumentierten Befunden echter Prüfungen – nicht aus Tabellenwerten.

Ihr Bestand

Aus Ihren eigenen Geräten

Die Frist entsteht je Prüfgruppe und Schutzklasse aus Ihren eigenen Geräten. Vergleichsdaten liefern nur den Erwartungswert.

Nachvollziehbar

Lückenlos begründet

Jede Frist ist statistisch hergeleitet und dokumentiert – nachvollziehbar für Aufsicht, Versicherer und Audit.

Gestuft

Raster bis 48 Monate

Verlängert wird nur schrittweise (3–6–12–18–24–36–48) und nur bei nachgewiesen niedrigem Risiko – höchstens eine Stufe je Bewertung.

Verantwortung

Sie behalten die Hoheit

Wir liefern die statistische Eingangsgröße – die Festlegung der Prüffrist bleibt beim Betreiber.

SCOPE

Prüfen & Auswerten in einer Hand

Erfassung und Analyse laufen in unserer Plattform SCOPE, immer mit Ihrem aktuellen Prüfbestand.

Ergebnis

Das erhalten Sie

Eine abgegrenzte, zitierfähige Auswertung, die Sie direkt in Ihre Gefährdungsbeurteilung übernehmen können:

  • Abgrenzung der bewerteten Gruppen nach Prüfgruppe und Schutzklasse
  • Datengrundlage: Anzahl der Geräte, Beobachtungszeitraum, Erhebungsweise
  • Fehleranteil und Verteilung der Mängelklassen (MK2/MK3)
  • Betriebskennzahl: Einordnung Ihres Bestandes gegen den Erwartungswert
  • begründeter Fristvorschlag je Gruppe, mit Höchstfrist und Ausschlusskriterien
  • benannte Unsicherheiten und Zeitpunkt der erneuten Auswertung
Jetzt starten

Prüffristen aus Ihren Daten begründen

Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel, werten Bestand und Prüfhistorie aus und liefern eine Aussage, die Sie direkt in Ihre Gefährdungsbeurteilung übernehmen können.

Im Detail

So funktioniert es

Für alle, die es genau wissen wollen: die vollständige Methodik – von der Prüfung über die Prüfgruppen und Höchstfristen bis zum gestuften Fristmodell und den Leitplanken. Springen Sie über das Inhaltsverzeichnis direkt zum passenden Abschnitt.

Auf dieser Seite

Grundlage

Die Prüfung ist die Grundlage – ohne Prüfdaten keine Fristaussage

Eine risikobasierte Prüffrist lässt sich nicht am Schreibtisch berechnen. Sie setzt voraus, dass jemand die Arbeitsmittel tatsächlich prüft, die Befunde sauber erfasst und konsistent dokumentiert. Genau das ist unser Kerngeschäft: ACU prüft elektrische Arbeitsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702, mit eigenen Prüferinnen und Prüfern als befähigte Personen im Sinne der TRBS 1203. Systematisch je Prüfschritt erfassen wir die Ergebnisse seit 2024. Die Fristaussage ist kein separates Produkt, sondern das Ergebnis dieser Prüftätigkeit.

Normgerechte Prüfung durch befähigte Personen – jeder Befund wird erfasst.
1

Prüfung

Normgerechte Prüfung durch eine befähigte Person: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung nach DIN VDE 0701-0702.
2

Datensatz

Je Arbeitsmittel werden Geräteart, Prüfgruppe, Schutzklasse, Umgebung, Prüfschritt-Ergebnis und Mängelklasse erfasst – nicht nur bestanden oder nicht bestanden.
3

Vergleich

Aus vielen Beständen entsteht der Erwartungswert je Prüfgruppe × Schutzklasse – der Maßstab, an dem Ihr Bestand gemessen wird.
4

Aussage

Aus dem vorsichtigen Fehlerwert Ihrer eigenen Geräte je Gruppe und der Betriebskennzahl entsteht ein begründeter Fristvorschlag mit Grenzen.

Die Kette ist nicht umkehrbar. Wer keine strukturierten Prüfdaten erhebt, kann keine Fehlerquote ausweisen, und ohne ausgewiesene Fehlerquote ist jede Fristverlängerung eine Behauptung. Deshalb ist die Prüfung nicht das, was durch die Auswertung ersetzt wird, sondern das, was sie überhaupt möglich macht.

Erfassung über SCOPE. Die Erfassung läuft über unsere Plattform SCOPE. Jeder Prüfschritt wird dort einzeln dokumentiert, jeder Mangel einer Mängelklasse zugeordnet. Diese Systematik ist die Voraussetzung dafür, dass aus Prüfergebnissen später eine auswertbare Statistik wird. Nachträglich lässt sich das nicht herstellen.

Datenbasis

Warum die Größe Ihrer Gerätegruppen entscheidet

Die Frist wird je Kunde, Prüfgruppe und Schutzklasse aus Ihren eigenen Geräten bestimmt – über den vorsichtigen oberen Vertrauenswert des Fehleranteils. Je mehr Geräte eine Gruppe umfasst, desto belastbarer wird dieser Wert. Kleine Gruppen bleiben deshalb beim Ausgangswert: Ohne genügend eigene Geräte fällt der vorsichtige Wert nicht unter die Schwelle.

Die kundenübergreifenden Prüfdaten liefern dabei nur den Erwartungswert als Vergleichsmaßstab – nicht Ihre Frist. Die Auswertung läuft deshalb auf zwei getrennten Ebenen.

SCOPE bündelt die Prüfdaten – Grundlage jeder statistischen Aussage.
Ebene 1: Vergleichswert

Was für diese Geräteart zu erwarten ist

  • Erwartungswert für den Fehleranteil je Prüfgruppe × Schutzklasse
  • aus dem gesamten dokumentierten Prüfbestand gewonnen
  • dient als Maßstab – nicht als Ihre Frist
Ebene 2: Betriebskennzahl

Wie Ihr Bestand im Vergleich dasteht

  • tatsächliche ÷ erwartete Befunde in Ihrem Bestand
  • geglättet mit rund 500 gedachten Prüfungen
  • ab einer Kennzahl von 1,10 gilt der Bestand als auffällig

Die Frist selbst entsteht aus dem vorsichtigen Fehlerwert Ihrer eigenen Geräte je Gruppe; Vergleichswert und Betriebskennzahl ordnen sie nur ein. Faustregel: Findet man in n Geräten keinen Mangel, liegt der vorsichtige Wert bei etwa 3 ÷ n. Für den Schritt auf 36 Monate braucht eine Gruppe ohne Befund also grob 230 Geräte.

Voraussetzungen

Warum diese Auswertung Voraussetzungen hat

Eine datenbasierte Fristaussage ist keine Frage der Rechenmethode, sondern der Datenlage – und die entsteht nicht nebenbei. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen.

  • Prüfergebnisse müssen als Daten erfasst sein, nicht nur als Nachweis. Ein Prüfprotokoll beantwortet, ob ein Gerät bestanden hat. Eine Fristaussage braucht mehr: welcher Prüfschritt versagt hat, in welcher Mängelklasse, bei welcher Bauart, in welcher Schutzklasse und Umgebung.
  • Die Fallzahl je Gruppe entsteht in Ihrem eigenen Bestand. Nur genügend eigene Geräte je Prüfgruppe × Schutzklasse erlauben eine belastbare, vorsichtige Fehlerquote. Der Vergleich über viele Betriebe liefert nur den Erwartungswert.
  • Prüfung, Erfassung und Auswertung gehören zusammen. Weil beides bei uns in einer Hand liegt, wissen wir, wie ein Befund zustande gekommen ist, und können Rückfragen an die prüfende Person stellen, statt eine Zahl hinnehmen zu müssen.

Der Mehrwert liegt deshalb nicht in einer längeren Frist, sondern in der Begründung, die eine Frist überhaupt trägt – und in dem Blick auf den Bestand, den dieselbe Auswertung nebenbei eröffnet: wo die Mängel tatsächlich sitzen und welche Gerätegruppe auffällig wird, bevor etwas passiert.

Abgrenzung

Was wir liefern und was in Ihrer Gefährdungsbeurteilung bleibt

Die Abgrenzung ist kein Vorbehalt, sondern Voraussetzung dafür, dass die Aussage trägt. Eine statistische Auswertung kann beantworten, wie sich ein Arbeitsmitteltyp im Bestand tatsächlich verhält. Sie kann nicht beantworten, welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz bestehen.

Unsere Leistung

Prüfung und statistische Risikoaussage

  • Prüfung Ihrer Arbeitsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702 durch befähigte Personen
  • strukturierte Erfassung je Datensatz vor Ort: Prüfgruppe, Schutzklasse, Raum und Umgebung, Prüfschritt, Mängelklasse
  • vorsichtiger Fehlerwert je Gruppe aus Ihren eigenen Geräten
  • Betriebskennzahl: Einordnung Ihres Bestandes gegen den Erwartungswert
  • Aussage zur Belastbarkeit der Datenbasis einschließlich ihrer Grenzen
  • begründeter Fristvorschlag je Gruppe, mit Höchstfrist, Ausschlusskriterien und Zeitpunkt der erneuten Bewertung
  • Unterstützung beim Aufbau eines nachhaltigen Prüfkonzepts
Nicht Gegenstand

Was beim Betreiber bleibt

  • die Gefährdungsbeurteilung selbst – nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Aufgabe des Arbeitgebers und nicht delegierbar
  • die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und aus der Tätigkeit
  • die Festlegung der Prüffrist – unser Vorschlag ist ein Vorschlag
  • die Festlegung organisatorischer Schutzmaßnahmen und ihrer Überwachung
  • jede Form von Haftungsfreistellung – eine solche sprechen wir nicht aus
Schnittstelle

Wo die Aussage in Ihrer Gefährdungsbeurteilung landet

Die Gefährdungsbeurteilung für elektrische Arbeitsmittel folgt einer wiederkehrenden Struktur. Unsere Auswertung besetzt darin zwei Abschnitte, die übrigen bleiben bei Ihnen beziehungsweise bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrer befähigten Person.

Vorliegende Erkenntnisse

Prüfhistorie, Fehleranteil, Mängelklassenverteilung, Vergleichswert der Geräteart: liefern wir

Begründung der Prüffrist

Vorsichtiger Fehlerwert, Betriebskennzahl, maßgebliche Höchstfrist, Ausschlusskriterien und Unsicherheiten: liefern wir

Gegenstand und Einsatzbedingungen

Abgrenzung, Standort, Umgebung, tatsächliche Verwendung: Betreiber

Ermittelte Gefährdungen und Sollzustand

Gefährdungen aus Arbeitsmittel, Arbeitsplatz und Tätigkeit, angestrebter sicherer Zustand: Betreiber

Risikobewertung im Einzelfall

Schadensschwere, Erkennbarkeit, besonders schutzbedürftige Personen: Betreiber, unter Einbeziehung unserer Daten

Festlegung der Prüfstrategie

Prüfart, Prüfumfang, Prüffrist und Anforderungen an die prüfende Person: Betreiber bzw. befähigte Person

Maßnahmen und Verantwortlichkeiten

Organisatorische Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten, Dokumentation: Betreiber

Unsere Aussage ist so aufgebaut, dass sie als eigenständiger, zitierfähiger Bestandteil in Ihre Dokumentation übernommen werden kann, einschließlich der Angabe, worauf sie beruht und wo ihre Grenzen liegen.

Ausgangspunkt

Die heutige Frist ist der Ausgangspunkt

Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst zu ermitteln, welche Prüfungen erforderlich sind, in welchem Umfang und in welchen Abständen. Die Grundpflicht folgt aus § 5 Arbeitsschutzgesetz, das Vorgehen konkretisieren TRBS 1111, TRBS 1201 und TRBS 1203.

Das Modell setzt an der heutigen Frist der jeweiligen Gruppe an – nicht pauschal bei 24 Monaten – und bewegt sich in einem festen Raster: 3 – 6 – 12 – 18 – 24 – 36 – 48 Monate. Verändert wird immer nur eine Stufe je Bewertung.

Die Werte der DGUV-V3-Durchführungsanweisung sind Richt- und Maximalwerte. Eine Verlängerung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung möglich, verlagert die Begründungslast aber vollständig auf den Betreiber. Den statistischen Teil dieser Begründung liefern wir; die abschließende rechtliche Einordnung der Normbezüge wird geprüft.

Die Bewegung geht in beide Richtungen: Für einen Teil des Bestandes führt die Auswertung zu kürzeren Fristen. Risikobasierte Prüffristen verteilen den Prüfaufwand neu, sie reduzieren ihn nicht pauschal.

Bewertungsebene

Prüfgruppen und Schutzklassen

Eine Auswertung je Einzelgerät ist statistisch wertlos, eine Auswertung über den gesamten Bestand ebenso. Bewertet wird deshalb auf der Ebene von Prüfgruppen: Arbeitsmittel mit vergleichbarer Bauart, vergleichbarem Fehlerbild und vergleichbarem Gefährdungspotenzial, etwa IT-Technik, Netzteile, Leuchten, Mess- und Analysegeräte, Elektrowerkzeuge oder Kraftstromkomponenten.

Schutzklasse und Fehlerbild bestimmen die Bewertungsebene.
  • Die Schutzklasse trennt hart. Geräte der Schutzklasse I und II werden nie gemeinsam ausgewertet, weil der Schutzleiter ein eigenes, sicherheitsrelevantes Fehlerbild mitbringt.
  • Umgebung und Nutzung werden je Datensatz geführt und nicht in der Gruppe verrechnet.
  • Zusammengefasst wird konservativ, nie im Mittel. Es gilt der kürzeste begründete Wert der beteiligten Segmente.
  • Die Anschlussleitung wird getrennt bewertet. Kaltgeräte- und Geräteanschlussleitungen tragen ein eigenes, überwiegend mechanisches Fehlerbild.
Höchstfristen

Bauart und Umgebung setzen die Obergrenze

Unabhängig von der Statistik begrenzt die Bauart bzw. die Umgebung die mögliche Frist. Diese Höchstfristen kann keine noch so gute Fehlerquote überschreiten:

12 Monate

nasse, feuchte oder Außenbereiche · Kraftstromkomponenten · Elektrowerkzeuge und Baugeräte

24 Monate

Mehrfachsteckdosen und Anschlussleitungen · staubige Umgebung · Umgebung nur aus dem Raumnamen abgeleitet · Zugang durch Dritte · Schutzklasse unbekannt

36 Monate

Schutzklasse I

48 Monate

Schutzklasse II und III

Fest montierte Systemsteckdosen zählen als ortsfest und erreichen bis zu 36 Monate. Schutzklasse I endet bei 36 Monaten – 48 Monate kommen nur für Schutzklasse II und III in Betracht.

Fristmodell

Wie eine Verlängerung zustande kommt

Verlängert wird schrittweise im Raster 3 – 6 – 12 – 18 – 24 – 36 – 48 Monaten, ausgehend von der heutigen Frist der Gruppe und höchstens eine Stufe je Bewertung. Ob eine Stufe möglich ist, entscheidet der vorsichtige Fehlerwert Ihrer eigenen Geräte – nicht ein Trend, den das Modell nicht rechnet.

Voraussetzung
Je Gruppe
  • vorsichtiger Fehlerwert (obere Vertrauensgrenze) Ihrer eigenen Geräte
  • MK3-Anteil höchstens 0,5 %
  • Betriebskennzahl unter 1,10
  • Bauart-Höchstfrist der Gruppe nicht erreicht
Schritt
auf 36 Monate
  • vorsichtiger Fehlerwert unter 1,33 %
  • genügend Geräte in der Gruppe × Schutzklasse
  • gilt bis Schutzklasse I (dort Höchstfrist 36)
Schritt
auf 48 Monate
  • vorsichtiger Fehlerwert unter 1,50 %
  • nur Schutzklasse II und III
  • Schutzklasse I endet bei 36 Monaten

Rückstufung ist Teil des Modells. Bei erheblicher Lage – Fehleranteil über dem Dreifachen der Grenze oder MK3-Anteil über 1 % – geht die Frist in einem Schritt auf den rechnerischen Wert zurück, bis hinunter auf 3 Monate. Wird eine Bauart-Höchstfrist überschritten, wird sofort gekappt. Ein einzelner MK3-Befund bedeutet ohnehin die sofortige Außerbetriebnahme des Geräts.

Kriterien

Welche Kriterien die Auswertung abdeckt und welche nicht

Eine Prüffrist beruht auf mehr als Zahlen. Die folgende Aufteilung zeigt, welchen Teil der Bewertung unsere Auswertung trägt und welcher Teil in der Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden muss.

Erhoben und ausgewertet

Was wir bei der Prüfung sehen

  • Fehleranteil je Prüfgruppe und Schutzklasse
  • Verteilung der Mängelklassen; sicherheitsrelevante Mängel (MK3) gesondert
  • Raum und Umgebung am Einsatzort: trocken, feucht, staubig, innen/außen
  • erkennbare Beanspruchungsspuren an Gehäuse, Leitung und Stecker
  • Einordnung Ihres Betriebes gegen den Erwartungswert
  • Anzahl der Geräte je Gruppe – die Belastbarkeit der Aussage
Nur dem Betreiber bekannt

Was in die Gefährdungsbeurteilung gehört

  • die mögliche Schadensschwere im konkreten Einsatz, inkl. Brand- und Folgeschäden
  • die Gefährdung Dritter oder besonders schutzbedürftiger Personen
  • die Erkennbarkeit eines Mangels im Arbeitsalltag
  • geplante Änderungen von Nutzung, Standort oder Umgebung
  • die Wirksamkeit organisatorischer Schutzmaßnahmen

Eine niedrige Fehlerquote allein trägt keine Verlängerung. Sie ist die notwendige, nicht die hinreichende Bedingung. Die hinreichende entsteht erst in der Beurteilung des Betreibers.

Leitplanken

Leitplanken der Auswertung

Keine Verlängerung, wenn …

  • der MK3-Anteil über 0,5 % liegt
  • zu wenige Geräte in der Gruppe sind – der vorsichtige Fehlerwert bleibt über der Schwelle
  • die Betriebskennzahl 1,10 erreicht oder überschreitet
  • die Bauart-Höchstfrist erreicht ist (z. B. Schutzklasse I bei 36 Monaten)
  • am Arbeitsmittel oder Einsatzort wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden

Rückstufung, wenn …

  • der Fehleranteil das Dreifache der Grenze übersteigt – einstufig auf den rechnerischen Wert, bis auf 3 Monate
  • der MK3-Anteil über 1 % liegt
  • eine Bauart-Höchstfrist überschritten wäre – sofortige Kappung
  • die Betriebskennzahl den Bestand als auffällig ausweist
Datenqualität

Was in die Auswertung eingeht und was nicht

Eine statistische Aussage ist nur so belastbar wie die Prüfdaten, auf denen sie beruht. Zwei Punkte halten die Auswertung sauber:

  • Gezählt werden MK2 und MK3. MK1 heißt „kein Mangel“, MK2 „zu beheben“, MK3 „sicherheitsrelevant“. Ein MK3-Befund bedeutet die sofortige Außerbetriebnahme des Geräts – unabhängig von jeder Frist.
  • Ein großer Gesamtbestand ersetzt keine belastbare Gruppe. Kleine Stückzahlen je Prüfgruppe × Schutzklasse führen dazu, dass eine Gruppe statistisch schwach bleibt. Das wird ausgewiesen und nicht überschrieben – die Frist entsteht immer aus den eigenen Geräten der Gruppe.

Oft sitzt das Risiko in der Zuleitung. Ein großer Teil der Mängel betrifft Leitungen und Mehrfachsteckdosen und ist mit bloßem Auge erkennbar. Eine einzelne auffällige Gruppe – meist die Mehrfachsteckdosen – kann die Kennzahl des ganzen Betriebes nach oben ziehen. Häufig ist der Tausch dieser Teile wirksamer als eine kürzere Prüffrist für den gesamten Bestand.

Lieferung

Was Sie konkret erhalten

Eine abgegrenzte, zitierfähige Auswertung, deren Gedankenkette auch eine fachfremde Leserin nachvollziehen kann, etwa eine Juristin, eine Auditorin oder die Sachbearbeiterin des Versicherers:

Eine zitierfähige Auswertung – nachvollziehbar dokumentiert und übergeben.
  • Abgrenzung der bewerteten Gruppen nach Prüfgruppe und Schutzklasse
  • Beschreibung der Datengrundlage: Anzahl der Geräte, Beobachtungszeitraum, Erhebungsweise
  • Fehleranteil und Verteilung der Mängelklassen (MK2/MK3)
  • Betriebskennzahl: Einordnung Ihres Bestandes gegen den Erwartungswert
  • begründeter Fristvorschlag je Gruppe, einschließlich der maßgeblichen Höchstfrist
  • Ausschlusskriterien, unter denen der Vorschlag nicht gilt
  • ausdrücklich benannte Unsicherheiten und Grenzen der Datenbasis
  • Voraussetzungen für den Fortbestand des Vorschlags und Zeitpunkt der erneuten Auswertung
Grenzen

Was außer Konkurrenz läuft – und was gedeckelt ist

Einige Gruppen sind von der datenbasierten Verlängerung ausgenommen, andere sind enthalten, aber durch eine Bauart-Höchstfrist begrenzt.

Außer Konkurrenz

Nicht im Risikomodell

  • ortsfeste elektrische Anlagen, ortsfeste Maschinen und Wandsteckdosen – eigenes Prüfregime
  • medizinische elektrische Geräte – Medizinprodukte-Betreiberverordnung
  • nicht eindeutig zuordenbare Geräte
Enthalten, aber gedeckelt

Mit Bauart-Höchstfrist

  • Elektrowerkzeuge und Kraftstromkomponenten – höchstens 12 Monate
  • Geräte in nasser, feuchter oder Außenumgebung – höchstens 12 Monate
  • Mehrfachsteckdosen und Anschlussleitungen – höchstens 24 Monate (fest montiert 36)

Die Entscheidung über die Prüffrist trifft in jedem Fall der verantwortliche Betreiber beziehungsweise die von ihm beauftragte befähigte Person.

Ihr Hebel

Was Sie selbst beeinflussen können

Ob eine Gruppe verlängert werden kann, hängt oft an sauberen Stammdaten – und die haben Sie in der Hand. Das ist zugleich der Einstieg in ein Prüfkonzept, das über Jahre trägt. Die Verantwortung bleibt beim Betreiber; wir liefern Struktur, Daten und Vorschläge.

Saubere Stammdaten sind der wirksamste Hebel – und der Einstieg ins Prüfkonzept.
  • Schutzklasse je Gerät erfassen: ohne Schutzklasse bleibt die Gruppe bei 24 Monaten. Sauber erfasst sind bis zu 36 (SK I) bzw. 48 Monate (SK II/III) möglich.
  • Umgebung je Raum feststellen statt pauschaler Gefährdungsklasse – nur so entfällt der 24-Monats-Deckel für „Umgebung nur aus dem Raumnamen“.
  • Systemsteckdosen als ortsfest kennzeichnen: fest montiert zählen sie nicht als Mehrfachsteckdose.
  • Herstellererklärung in den Rahmenvertrag aufnehmen.
  • Bestand vollständig führen und Zu- und Abgänge sauber pflegen, damit die Gruppen belastbar bleiben.

Nachhaltig heißt hier: Das Konzept überdauert Personalwechsel und Standortveränderungen, weil es dokumentiert ist und nicht vom Wissen einzelner Personen abhängt.

Überblick

Das Vorgehen im Überblick

Grundlage

Die Prüfung erzeugt die Daten

Jede Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird je Prüfschritt und Mängelklasse dokumentiert. Ohne diese Erfassung gibt es keine Fristaussage.

Ihr Bestand

Frist aus eigenen Geräten

Der vorsichtige Fehlerwert je Prüfgruppe × Schutzklasse entsteht aus Ihren eigenen Geräten – große Gruppen tragen eine Verlängerung, kleine bleiben beim Ausgangswert.

Vergleich

Betriebskennzahl

Ihr Bestand wird gegen den Erwartungswert gestellt (Schwelle 1,10). Auffälligkeiten schlagen unmittelbar auf den Vorschlag durch.

Gestuft

Raster 3–6–12–18–24–36–48

Ausgangspunkt ist die heutige Frist; je Bewertung höchstens eine Stufe. Schutzklasse I endet bei 36 Monaten.

Abgegrenzt

Eingangsgröße, keine Beurteilung

Wir liefern die statistische Risikoaussage. Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung bleiben beim Betreiber.

Nachvollziehbar

Jede Zahl belegbar

Datengrundlage, Rechenweg, Ausschlusskriterien und Höchstfristen sind ausgewiesen und auditierbar.

FAQ

Häufige Fragen zu risikobasierten Prüffristen

Wie werden Prüffristen für elektrische Betriebsmittel festgelegt?

Nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung ermittelt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst. Maßgeblich sind das Fehlerverhalten der Arbeitsmittel, die Einsatzbedingungen, die mögliche Schadensschwere und die Erkennbarkeit von Mängeln. Die Werte der DGUV Vorschrift 3 sind Richt- und Maximalwerte.

Nächster Schritt

Die statistische Grundlage für Ihre Prüffristen

Sie möchten wissen, was Ihre Prüfdaten über Ihre Arbeitsmittel aussagen und welche Prüffristen sich daraus begründen lassen? Sprechen Sie uns an – wir prüfen, werten aus und unterstützen beim Aufbau eines Prüfkonzepts, das über Jahre trägt.