Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
(DGUV V3)
Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Beschäftigten sowie dem sicheren Betrieb elektrischer Geräte. Sie ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsorganisation – früher bekannt als BGV A3-Prüfung oder E-Check.
Geprüft werden alle elektrischen Geräte mit Stecker, z. B. Monitore, Kaffeemaschinen oder Werkzeuge. Ziel ist es, Gefährdungen wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Was wird geprüft?
- Sichtprüfung auf äußere Schäden
- Messung von Schutzleiter-, Isolations- und Berührstrom
- Funktionsprüfung nach den aktuellen Normen DIN EN 50678 und DIN EN 50699
Ihre Vorteile mit ACU:
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- Rechtssichere Dokumentation aller Prüfungen
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Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Der Begriff elektrische Betriebsmittel umfasst alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen der Anwendung elektrischer Energie dienen – also Energie erzeugen, leiten, verteilen, speichern, messen, verbrauchen oder umsetzen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zeichnen sich durch ihre Mobilität aus – sie lassen sich leicht an einen anderen Platz bringen. Vereinfacht gesagt gelten alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und weniger als 23kg wiegen, als ortsveränderliche Betriebsmittel.
- Büro: Computer, Drucker, Stehlampen
- Elektrische Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommel
- Haushalt: Staubsauger, Wasserkocher, Mikrowelle
Wie werden ortsveränderliche Geräte geprüft?
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Diese besteht aus drei Schritten – besichtigen, erproben & messen.
Im ersten Schritt erfolgt eine Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung. Anschließend erfolgt eine Funktionsprüfung des Betriebsmittels. Die Prüfung wird abgeschlossen mit der Durchführung der vorgeschrieben Messungen.
Hierzu machen wir von kalibrierten Messgeräten Gebrauch, die zuverlässige und korrekte Messwerte in u.a. folgenden Bereichen ermitteln:
- Widerstand der Schutzleiter
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Ersatzableitstrom
- Berührungsstrom
Wie oft muss die Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten erfolgen?
Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme gründlich geprüft werden – wie auch nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme.
Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Nach DGUV V3 ist ein Richtwert für eine Prüffrist ein Zeitraum von sechs Monaten (auf Baustellen sogar nur drei Monate)
Allerdings ist es möglich, die Prüffrist verlängern zu lassen, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2% liegt.
Maximal-Richtwerte nach DGUV V3
- In Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen -> 1 Jahr
- In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen -> 2 Jahre
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können individuelle Fristen für die jeweiligen Betriebsmittel festgelegt werden. In der Regel sind die Empfehlungen jedoch ein guter Ausgangspunkt.
Als Unternehmer und Betreiber müssen Sie – laut Betriebssicherheitsverordnung – dafür sorgen, dass alle elektrischen Anlagen sowie weiteren Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und somit der sichere Betrieb gewährleistet ist.
Im Schadensfall können die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung verheerend sein!
Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?
Wir!
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist streng an die Durchführung einer Elektrofachkraft (EFK) gebunden.
Durch Einsatz geeigneter Prüf- und Messgeräte können zudem elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.
Mit qualifizierten Mitarbeitern stellen wir seit Jahren die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel bei diversen Kunden sicher. Gerne auch bei Ihnen.