Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
Die regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Personen sowie der Vermeidung elektrischer Gefährdungen. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3, ergänzt durch die Normen DIN EN 50678 (Erstprüfung) und DIN EN 50699 (Wiederholungsprüfung).
Wir – das Team von ACU – unterstützen Sie zuverlässig bei der Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. Dabei achten wir darauf, dass der Betrieb Ihrer Geräte nicht gestört wird und die Funktion der Elektronik während der Prüfung vollständig erhalten bleibt.
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Warum müssen ortsfeste Betriebsmittel geprüft werden?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel können durch Alterung, äußere Einflüsse oder unsachgemäßen Gebrauch gefährliche Mängel entwickeln. Die regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass diese frühzeitig erkannt und behoben werden – bevor es zu Ausfällen, Unfällen oder Bränden kommt.
Was zählt zu ortsfesten Betriebsmitteln?
Ortsfeste Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die fest installiert oder über eine feste Anschlussleitung dauerhaft mit dem Stromnetz verbunden sind – zum Beispiel:
- fest montierte Leuchten
- elektrische Heizgeräte mit Festanschluss
- Steckdosenleisten mit Wandmontage und Festanschluss
- fest installierte Zeitschaltuhren oder Steuergeräte
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfung erfolgt normgerecht und umfasst:
- Sichtprüfung auf äußere Schäden und sichere Installation
- Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands und der Ableitströme
- Prüfung auf ordnungsgemäße Schutzmaßnahmen (z. B. automatische Abschaltung)
- Funktionstest, soweit erforderlich
Wie oft muss geprüft werden?
Die Prüffristen richten sich nach den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung. Allgemeine Richtwerte laut DGUV Vorschrift 3:
- Alle 4 Jahre bei normaler Beanspruchung
- Alle 1–2 Jahre bei erhöhter Gefährdung (z. B. Feuchtigkeit, Hitze, Staub)
Wer darf ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen?
Nur Elektrofachkräfte oder befähigte Personen mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung dürfen diese Prüfungen durchführen. Unsere Prüftechniker sind entsprechend ausgebildet und dokumentieren die Ergebnisse vollständig und rechtssicher.
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