Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung,
die vor Behörde, Berufsgenossenschaft und Gericht standhält
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes – und zugleich die Grundlage dafür, wann, wie und in welchem Umfang Ihre Arbeitsmittel geprüft werden müssen. GEBU unterstützt Betriebe dabei, Gefährdungen systematisch zu ermitteln und daraus Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen fachlich begründet abzuleiten. So entsteht eine Dokumentation, die technisch belastbar ist und gleichzeitig für Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften, Versicherer und Gerichte nachvollziehbar bleibt.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die strukturierte Bewertung aller Gefährdungen, die von einem Arbeitsmittel, einem Arbeitsplatz oder einer Tätigkeit ausgehen können. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, diese Beurteilung durchzuführen, zu dokumentieren und aktuell zu halten.
Für elektrische Arbeitsmittel – vom ortsveränderlichen Verlängerungskabel bis zur ortsfesten Anlage – legt die Gefährdungsbeurteilung fest, welche Prüfungen erforderlich sind und in welchen Abständen sie wiederholt werden. Sie ist damit die sachliche Grundlage für die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und für jede Festlegung von Prüffristen.
Warum ist eine belastbare Gefährdungsbeurteilung entscheidend?
Eine unvollständige oder nicht nachvollziehbare Beurteilung schützt weder Ihre Beschäftigten noch Ihren Betrieb. Im Schadensfall prüfen Behörden und Gerichte genau, ob Gefährdungen erkannt, bewertet und mit geeigneten Maßnahmen beherrscht wurden – und ob die gewählten Prüffristen fachlich begründet sind.
Die zentralen Vorteile einer sauber erstellten Gefährdungsbeurteilung:
- Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
- Schutz der Beschäftigten vor elektrischem Schlag, Brand und mechanischen Gefährdungen
- wirtschaftlich sinnvolle Prüfzyklen ohne unnötige Über- oder Unterprüfung
- klare Zuordnung von Verantwortung und Dokumentation
Prüffristen fachlich begründen – statt pauschal festlegen
Prüffristen dürfen nicht willkürlich gesetzt werden. Ob eine Frist verlängert oder verkürzt wird, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Nutzung und Einsatzumgebung
- mechanische und elektrische Beanspruchung
- bisherige Prüfhistorie
- mögliche Schadensschwere
Eine niedrige Fehlerquote allein rechtfertigt keine Verlängerung.
GEBU bewertet jedes Arbeitsmittel beziehungsweise jede vergleichbare Arbeitsmittelgruppe nach einem nachvollziehbaren Schema: von der Feststellung der Tatsachen über die konkrete Gefährdung und das Schutzziel bis zur begründeten Empfehlung. Jede Abweichung von Herstellerangaben oder bewährten Orientierungswerten wird offen ausgewiesen und begründet. So bleibt jede Entscheidung von der Feststellung bis zur Empfehlung lückenlos dokumentiert.
Was GEBU für Sie erstellt
Für jedes Arbeitsmittel oder jede Arbeitsmittelgruppe erhalten Sie eine strukturierte Ausarbeitung, die Folgendes umfasst:
- den Gegenstand der Beurteilung
- die Einsatz- und Nutzungsbedingungen
- die vorliegenden Erkenntnisse aus der Prüfhistorie
- die einschlägigen rechtlichen und technischen Anforderungen
- die ermittelten Gefährdungen und den erforderlichen Sollzustand
- eine nachvollziehbare Risikobewertung
Darauf aufbauend legen wir die Prüfstrategie fest:
- Prüfart, Prüfumfang und Prüfmethoden
- Prüffrist und notwendige Zwischenkontrollen
- Anforderungen an die prüfende Person
Die Begründung der Prüffrist, die Voraussetzungen und Grenzen der Empfehlung, die Maßnahmen bei Veränderungen oder Mängeln sowie die klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten runden die Dokumentation ab.
Sachverständige Bewertung mit klarem Grundsatz
Wir arbeiten sachlich, neutral und ohne werbliche Übertreibung. Wir erfinden keine Normen oder Grenzwerte, sondern trennen klar zwischen festgestellten Tatsachen, betrieblichen Angaben, technischen Annahmen und fachlicher Bewertung. Wo Informationen fehlen oder die Datenbasis nicht ausreichend belastbar ist, weisen wir dies ausdrücklich aus.
Die endgültige Festlegung bleibt immer beim verantwortlichen Betreiber beziehungsweise der von ihm beauftragten fachkundigen Person. GEBU liefert die fachlich fundierte, nachvollziehbare Grundlage, auf der diese Entscheidung sicher getroffen werden kann.
Warum Gefährdungsbeurteilung mit ACU?
Vor Behörde & BG bestehen
Prüffristen und Maßnahmen sind nachvollziehbar hergeleitet und dokumentiert – prüfungssicher gegenüber Aufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaft, Versicherer und Gericht.
Beschäftigte wirksam schützen
Gefährdungen durch elektrischen Schlag, Brand und mechanische Einwirkung werden systematisch erkannt und mit geeigneten Maßnahmen beherrscht.
Prüfen, so oft wie nötig
Risikobasierte Prüfzyklen vermeiden unnötige Über- und Unterprüfung. Sie prüfen bedarfsgerecht statt pauschal – das spart Aufwand und Kosten.
Jede Entscheidung belegbar
Von der Feststellung der Tatsachen über Gefährdung und Schutzziel bis zur Empfehlung ist jeder Schritt begründet – inklusive jeder Abweichung von Herstellerangaben.
Klare Zuständigkeiten
Wer prüft, wer entscheidet, wer dokumentiert: Rollen und Verantwortlichkeiten sind eindeutig zugeordnet – ohne Grauzonen.
Fundierte Prüfstrategie
Prüfhistorie, Fehlerquoten und Einsatzbedingungen fließen in die Bewertung ein – eine belastbare Grundlage für zukünftige Prüffristen.
Prüfstrategie auf sichere Grundlage stellen
Sie möchten Ihre Prüffristen fachlich absichern oder eine bestehende Gefährdungsbeurteilung überprüfen lassen? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei einer belastbaren, prüfungssicheren Dokumentation.