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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV V3 ist in Deutschland Pflicht und mittlerweile ein fester Bestand im Sicherheitskonzept der meisten Firmen. Viele kennen die Prüfung vielleicht noch unter dem Namen E-Check oder BGV A3-Prüfung.

Ob Kaffemaschine, Monitor oder Föhn – prinzipiell muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden.

Wir – das Team von ACU – unterstützen Sie gerne bei der nächsten Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen, ortsveränderlichen Betriebsmittel.

Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Der Begriff elektrische Betriebsmittel umfasst alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen der Anwendung elektrischer Energie dienen – also Energie erzeugen, leiten, verteilen, speichern, messen, verbrauchen oder umsetzen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zeichnen sich durch ihre Mobilität aus – sie lassen sich leicht an einen anderen Platz bringen. Vereinfacht gesagt gelten alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und weniger als 23kg wiegen, als ortsveränderliche Betriebsmittel.

  • Büro: Computer, Drucker, Stehlampen
  • Elektrische Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommel
  • Haushalt: Staubsauger, Wasserkocher, Mikrowelle